Bin ich als Gastgeber auch verpflichtet den Gästebeitrag zu kassieren, wenn ich keinen Vertrag mit der Touristik GmbH Gerolsteiner Land habe?
Unabhängig von Vertragsregelungen mit der Touristik GmbH Gerolsteiner Land gilt die gesetzliche Mitwirkungspflicht am Meldewesen. Dies gilt für alle Unterkunftsbetriebe in der Verbandsgemeinde Gerolstein gemäß Gästebeitragssatzung.