Mit Ihren Zugangsdaten können Sie sich im digitalen Meldesystem AVS-Meldeschein Version 7.15 anmelden.
Sobald Sie im linken Seitenmenü die Option „Anlegen“ auswählen, öffnet sich die Eingabemaske zur Erhebung der Daten. Blaue Felder sind Pflichtfelder, graue Felder optional. Nur wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt wurden, können Sie einen Meldeschein anlegen und ausdrucken. Sichern Sie die Meldedaten durch Klick auf die Schaltfläche „Speichern“ unten links im Sichtfeld.
Im unteren rechten Bildbereich wird Ihnen anschließend die Option „Ausdruck“ angezeigt. Klicken Sie darauf und sofort wird der Meldeschein als PDF-Datei im Download-Ordner ihres Computers gespeichert und kann geöffnet werden. Je nach Systemeinstellungen ihres Computers wird das Dokument automatisch nach dem Speichern angezeigt und kann auf vorgefertigten Druckvorlagen ausgedruckt werden. Auf der Druckvorlage sind die Gästekarten und der Meldeschein angelegt. Die Gästekarten können nach dem Druck einfach abgetrennt werden.
Der Meldeschein muss den Gästen zur Kontrolle und Unterzeichnung vorgelegt werden. Anschließend nehmen Sie diesen an sich und bewahren ihn für ein Jahr unter Wahrung der rechtlichen Datenschutzverordnung auf.
Die GeroCards (Gästekarten) geben Sie bitte ebenfalls zusammen mit einem Vorteilsheft an ihre Gäste aus. Damit ist die Erfassung der Meldedaten vorerst abgeschlossen. Die Meldedaten werden automatisch an die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein übermittelt. Diese erstellt am Quartalsende auf Basis dieser Daten die Gästebeitragsrechnung und schickt Ihnen diese mit der Bitte um Begleichung zu.
WICHITGER HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass der Meldeschein ein offizielles, behördliches Dokument ist und mit den Gästekarten nur auf dem speziellen Vorlagenpapier ausgedruckt werden darf, ansonsten wird die Gültigkeit der Dokumente nicht anerkannt!
Die Papiervorlagen erhalten Sie in den Tourist-Informationen Gerolstein, Hillesheim und Stadtkyll. Die Ausgabemenge der Papierbögen wird im Meldesystem dokumentiert und nicht mehr verwendbares Papier muss aus Nachweiszwecken wieder an die Touristik GmbH Gerolsteiner Land zurückgegeben werden.