Muss ich als Gastgeber einen nicht gezahlten Beitrag ausgleichen?
Als Betreiber einer Unterkunft sind Sie verpflichtet den Gästebeitrag von Ihren Gästen einzuholen. Zum Ausgleich eines nicht gezahlten Beitrags können Sie jedoch nicht verpflichtet werden. Sollte ein Gast die Zahlung verweigern, muss dies an die Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein übermittelt werden.