Stundungsantrag Gewerbesteuer
Information zum Stundungsantrag Gewerbesteuer VGV
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Corona Krise stellt uns alle vor große gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen. Viele Unternehmen mussten den Geschäftsbetrieb bereits vorübergehend einstellen, Kurzarbeit wurde beantragt.
Ein großes Problem bei den Unternehmen ist bzw. wird die Sicherung der Liquidität.
Die versprochenen Finanzhilfen des Bundes (Darlehen, Bürgschaften) sind aufgrund der Vielzahl der Fälle nicht so leicht und schnell zu bekommen, wie es zu wünschen wäre. Bei vielen Unternehmen geht es nun darum „zu überleben“.
In den letzten Tagen haben uns unter Hinweis auf die aktuelle wirtschaftliche Lage die ersten formlosen Anträge auf Stundung oder Reduzierung von Gewerbesteuervorauszahlungen 2020 erreicht.
Um die gewerbliche Wirtschaft in der VG Gerolstein zu unterstützen, haben wir uns auf ein Verfahren verständigt, mit dem wir den Unternehmen schnell - und „unbürokratisch“ – helfen können:
Eine Reduzierung oder Aufhebung der Gewerbesteuervorauszahlung ist üblicherweise erst auf Grundlage einer Änderung des Gewerbesteuermessbescheides des Finanzamtes möglich.
Bei der zu erwartenden Antragsflut bei den Finanzämtern werden die Anpassungen der Messbeträge nicht zügig bearbeitet werden können.
Wir wollen die Unternehmen in der Weise unterstützen, dass wir bei einem Nachweis, dass ein entsprechender Antrag beim Finanzamt eingereicht wurde, zumindest die nächste Steuerfälligkeit (15.05.) vorläufig aussetzen und auch keine Zinsen festsetzen werden.
Darüber hinaus möchten wir evtl. Gewerbesteuerrückzahlungen schnell zu bearbeiten.
Wir hoffen, mit diesen Maßnahmen allen Gewerbebetrieben in der Verbandsgemeinde Gerolstein in dieser schwierigen Zeit ein wenig helfen zu können.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Stabsstelle Wirtschaftsförderung (Stefan Mertes, stefan.mertes@gerolstein.de, Tel. 06591/13—1078) oder ich persönlich gerne zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund!
Ihr
Hans-Peter Böffgen
Bürgermeister